Maßregelung, Aussperrung & Streik – finanzielle Unterstützung für Mitglieder
Wenn es zum Arbeitskampf kommt oder Du wegen Deines gewerkschaftlichen Engagements maßgeregelt wirst: Wir lassen Dich nicht allein. Als GTL‑Mitglied kannst Du Unterstützung pro Arbeitskampftag erhalten – nach Dauer Deiner Mitgliedschaft und in Relation zu Deinem Monatsbeitrag.
Wer hat Anspruch?
- Betroffenes Mitglied mit mindestens 3 Monaten ununterbrochener Mitgliedschaft,
Beitragszahlung nach Beitragsordnung und Vorlage der Gehaltsabrechnung.
Wie wird die Unterstützung berechnet?
- Bemessungsgrundlage: Deine in den letzten 3 Monaten gezahlten Beiträge vor dem Monat des Arbeitskampfbeginns.
- Unterstützung je Arbeitskampftag (in Vielfachen Deines Monatsbeitrags):
– 3–12 Monate Mitgliedschaft: 2,4×
– 12–36 Monate Mitgliedschaft: 2,5×
– über 36 Monate Mitgliedschaft: 2,6× - Aufstockung: Zahlst Du einen Beitrag oberhalb der Beitragsgrenze (gem. Beitragsordnung), erhöht sich der Betrag um +10 %.
Zuschläge für Familie
- Für nicht am Streik beteiligte Ehegatten ohne eigenes Einkommen und unterhaltsberechtigte Kinder: +3,50 € je Anspruchsberechtigte*n und Arbeitskampftag.
Wichtige Fristen & Hinweise
- Antragstellung bis Ende des Arbeitskampfes: Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- Rückzahlungspflicht: Kündigst Du Deine GTL‑Mitgliedschaft innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Unterstützung, ist die Leistung in voller Höhe zurückzuzahlen.
- Rechtscharakter: Die in Satzung und Anlagen geregelten Unterstützungen sind freiwillige Leistungen; der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
So beantragst Du die Unterstützung
- Melde Dich bei Deiner Geschäftsstelle / über unser Kontaktformular.
- Nachweise hochladen: Gehaltsabrechnung & Angaben zum Arbeitskampf.
- Wir prüfen & berechnen Deinen Anspruch nach der Ordnung und informieren Dich zur Auszahlung.