Maßregelung, Aussperrung & Streik – finanzielle Unterstützung für Mitglieder

Wenn es zum Arbeitskampf kommt oder Du wegen Deines gewerkschaftlichen Engagements maßgeregelt wirst: Wir lassen Dich nicht allein. Als GTL‑Mitglied kannst Du Unterstützung pro Arbeitskampftag erhalten – nach Dauer Deiner Mitgliedschaft und in Relation zu Deinem Monatsbeitrag.

Wer hat Anspruch?

  • Betroffenes Mitglied mit mindestens 3 Monaten ununterbrochener Mitgliedschaft,
    Beitragszahlung nach Beitragsordnung und Vorlage der Gehaltsabrechnung.

Wie wird die Unterstützung berechnet?

  • Bemessungsgrundlage: Deine in den letzten 3 Monaten gezahlten Beiträge vor dem Monat des Arbeitskampfbeginns.
  • Unterstützung je Arbeitskampftag (in Vielfachen Deines Monatsbeitrags):
    3–12 Monate Mitgliedschaft: 2,4×
    12–36 Monate Mitgliedschaft: 2,5×
    über 36 Monate Mitgliedschaft: 2,6×
  • Aufstockung: Zahlst Du einen Beitrag oberhalb der Beitragsgrenze (gem. Beitragsordnung), erhöht sich der Betrag um +10 %.

Zuschläge für Familie

  • Für nicht am Streik beteiligte Ehegatten ohne eigenes Einkommen und unterhaltsberechtigte Kinder: +3,50 € je Anspruchsberechtigte*n und Arbeitskampftag.

Wichtige Fristen & Hinweise

  • Antragstellung bis Ende des Arbeitskampfes: Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Rückzahlungspflicht: Kündigst Du Deine GTL‑Mitgliedschaft innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Unterstützung, ist die Leistung in voller Höhe zurückzuzahlen.
  • Rechtscharakter: Die in Satzung und Anlagen geregelten Unterstützungen sind freiwillige Leistungen; der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

So beantragst Du die Unterstützung

  1. Melde Dich bei Deiner Geschäftsstelle / über unser Kontaktformular.
  2. Nachweise hochladen: Gehaltsabrechnung & Angaben zum Arbeitskampf.
  3. Wir prüfen & berechnen Deinen Anspruch nach der Ordnung und informieren Dich zur Auszahlung.