Abfindung und gut ist es?

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Es sollte jeden von uns klar sein das es alles andere als normal ist wenn zum Beispiel ein Betrieb eingestellt werden muss und es in der Folge zu Kündigungen kommt.Und nein gegen alles „Gehörtes in der Welt„in einem solchen und ähnlichen Fällen haben die Arbeitnehmer nicht immer einen Anspruch auf eine Abfindung vom Gesetzgeber eingeräumt bekommen !

Hier gilt die „Faustformel“ der Grundsatz sagt uns: Sollte der Arbeitgeber unser Arbeitsverhältnis wirksam und auch fristgerecht kündigen, haben wir als betroffene Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung!Aber das ist nicht immer so, denn wenn der Arbeitgeber auf die Idee kommen sollte einen Arbeitnehmer oder eben eine Arbeitnehmerin über den Weg der Kündigung loszuwerden, ohne einen Kündigungsgrund sieht das anders für uns aus!

Denn in einem solchen Fall gibt es für uns folgende Möglichkeiten: Und das ist die Möglichkeit das wir als Betroffene mit dem Arbeitgeber selbst eine Abfindung aushandeln. Und das ist nicht selten der Fall im Arbeitsleben.

Das Kündigungsschutzgesetz hat eine weitere Möglichkeit vorgesehen, die wir beachten sollten. Wir können dort lesen: Kündigt ein Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen, kann er dem Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung versprechen, wenn dieser nicht gegen die Kündigung vorgeht, also Klage einlegt.Man hat von Seiten des Gesetzgebers über diese Möglichkeit versucht zu erreichen, dass es nicht zu vielen Prozessen vor Gericht kommt. Das spielt aber in der realen Praxis keine große Rolle.

Aber auch Brachen Tarifverträge können Regelungen für bestimmte Abfindungshöhen bei betriebsbedingten Kündigungen festgelegt haben. Ist in unserem Betrieb, in dem wir Arbeiten ein Betriebsrat installiert gibt es mit Sicherheit einen Sozialplan, der uns Auskunft geben wird. Diese Sozialpläne sehen in der Regel schon ausgehandelte Abfindungen für den Verlust unseres Arbeitsplatzes vor. Und diesen Anspruch der Abfindungshöhe im Sozialplan können wir geltend machen.

Wir alle hoffen trotzdem das nicht ein Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin egal ob als Fahrer oder Disponentin oder Fahrerin, egal ob Schlosser oder auf dem Lager als Kollegin oder Kollege in diese Situation gerät und um die eigene Zukunft bangen muss.

 

Eure Fachgewerkschaft CGTL im CGB

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