BAG-Urteil: Betriebsrenten bleiben eingefroren – was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Ein Urteil von großer Bedeutung für alle Arbeitnehmer!
Leider erreicht dieses wegweisende Urteil bislang nicht ausreichend die betroffenen Arbeitnehmer. Das wollen wir dringend ändern!
Ein Kläger war seit 2007 Betriebsrentner der nun beklagten Commerzbank. Seine Betriebsrente betrug zunächst 1.619,00 € brutto und wurde in mehreren Schritten bis zuletzt auf 1.728,00 € brutto erhöht. Die Beklagte argumentierte, dass aufgrund einer unzureichenden Eigenkapitalverzinsung in den Geschäftsjahren 2019–2021 sowie der wirtschaftlichen Lage eine weitere Anpassung auf 1.763,00 € nicht geboten sei.
Der Kläger verlangte jedoch eine Anpassung seiner Betriebsrente nach § 16 Abs. 1 BetrAVG an den Kaufkraftverlust (2 %) zum Stichtag 2022. Damit sollte seine monatliche Betriebsrente insgesamt 1.962,00 € brutto betragen. Er war der Ansicht, die wirtschaftliche Lage der Beklagten rechtfertige das Aussetzen der Anpassung nicht.
Alle Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.
Das Bundesarbeitsgericht entschied:
Die Beklagte durfte nach Auffassung des BAG den ihr nach § 16 Abs. 1 BetrAVG zustehenden Ermessensspielraum unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Lage nutzen und von einer Anpassung der Betriebsrente absehen.
Auch stand der Prognose der Beklagten nichts entgegen, dass sich die Eigenkapitalverzinsung in den Jahren nach dem Anpassungsstichtag verbessert hatte.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.10.2025 – Az.: 12-SLa-168/24
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Urteil kann auch für euch negative Folgen haben – insbesondere bei bestimmten Produkten, die euch zur Altersvorsorge angeboten wurden.
Zudem plant die Regierung weitere Zwangsabgaben auf Zinserträge oder sogar Sparguthaben (wer von uns hat die überhaupt noch?). Von den Preissteigerungen im Alltag ganz zu schweigen.
Überprüft unbedingt eure Absicherungen!