Ernsthaft?

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Kurz vor Jahresende traf ich einen Fahrer der gelinde gesagt, „Überfordert“ war! LKW war neu nur sein eigenes Wissen offensichtlich nicht. Warum? Er sagte mir ohne, dass ich selbst ihn danach gefragt hatte, habe echt noch Probleme mit dem Fahrtenschreiber denn ich war vorher mit dem Sprinter ohne Fahrtenschreiber unterwegs und bin erst seit ein paar Tagen mit dem hier Unterwegs.

Vorab: Dieser Kollege kann überhaupt nichts für seine Misere! Sondern sein etwas wundersame Arbeitgeber! Also ging es weiter, ich dein Arbeitgeber ist doch verpflichtet dir das zu erklären. Er sagte, er wüsste nicht woher er solche Schulungen bekommen könnte!!!!!

Also los geht’s jetzt.

''Artikel 32 der Verordnung ( EU ) Nr.165/2014 (kann man seinem Arbeitgeber wenn die Notwendigkeit besteht, in sein Gedächtnis rufen und in Geschenkpapier verpackt überreichen) des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr , zur Aufhebung der Verordnung ( EWG ) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Rechtsvorschriften im Straßenverkehr ( ABL. 2014 , L 60 , S 1

Geschafft, das schreckliche Juristenungeheuer haben wir erst einmal hinter uns gebracht. Nur es nützt nichts wir müssen damit nun einmal Leben. Und weiter geht’s nun.

(1) Das Verkehrsunternehmen und die Fahrer sorgen für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des digitalen Fahrtenschreibers sowie der Fahrerkarte, Die Verkehrsunternehmen und die Fahrer , die einen analogen Fahrtenschreiber verwenden, stellen das einwandfreie Funktionieren des Fahrtenschreibers und die ordnungsgemäße Benutzung des Schaublatts sicher .

 (3) Es ist verboten, die auf dem Schaublatt aufgezeichneten, im Fahrtenschreiber (Digital) oder auf der Fahrerkarte gespeicherten oder vom Fahrtenschreiber ausgedruckten Daten zu verfälschen, zu verschleiern, zu unterdrücken oder zu vernichten. Verboten ist ebenfalls jede Manipulation am Fahrtenschreiber, am Schaublatt oder an der Fahrerkarte, durch die die Daten und / oder Ausdrucke verfälscht, unterdrückt oder vernichtet werden könnten …...

Ergo, da der Fahrer die ordnungsgemäße Bedienung des Fahrtenschreibers nicht verstanden hat, gerät er (nicht nur er) in Bedrängnis mit geltenden Recht!!!

Der Artikel 33 der Verordnung sieht vor:

(1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist ; es führt regelmäßige Überprüfungen durch , um sicherzustellen , dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahren keinerlei direkte oder indirekte Anreize , die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.

Aha sagen wir an dieser Stelle junger Kollege! Das solltest du schnellstens deinem Arbeitgeber verdaulich verabreichen!

 (3) Ein Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße gegen diese Verordnung, die von Fahrern des Unternehmens bzw. von den Fahrern begangen werden, die ihm zur Verfügung stehen.

Und damit müsste es geklärt sein was dein Arbeitgeber dir gegenüber zu leisten hat! Und sind eine einwandfreie Schulung und auch (wahrscheinlich nicht so gerne) eine stete Kontrolle von seiner Seite.

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