Geschwindigkeit!

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Tatsache ist, dass wer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschreitet dieses nicht unbedingt vorsätzlich macht. Und genau darum ging es in diesem zugrunde liegenden Fall der vor den Gerichten zu beurteilen war.Hintergrund: Ein Fahrer überschritt in Rheinland – Pfalz im Bereich einer Baustelle zu zugelassener Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h. Und wurde geblitzt.Das in erster Instanz mit diesem Fall beauftragte Amtsgericht in Kaiserslautern verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 140 €.

Der Fahrer legte Revision ein.

Das im Anschluss mit diesem Fall beschäftigte Oberlandesgericht in Zweibrücken entschied danach zugunsten des Fahrers. Es begründete seine Entscheidung damit, dass man bei einer Überschreitung von mindestens 40% der angeordneten Höchstgeschwindigkeit davon ausgehen, dass der Fahrer auch anhand der Motorgeräusche, die sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibrationen und der Schnelligkeit der Änderung auch der Umgebung zuverlässig einschätzen kann und das er die erlaubte und ihm bekannte zulässige Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet. In diesem zugrunde liegenden Fall habe der Fahrer aber die Höchstgeschwindigkeit aber um ca. 37% überschritten.

Es ist auch zu bedenken, dass eine vergleichsweise niedrige Übertretung von 22 km/h nicht unbedingt ohne weiteres erkennbar sein muss. Zitat:

Die sensorisch wahrnehmbaren Merkmale eines zu schnellen Fahrens fallen um so geringer aus, je geringer der Abstand zwischen zugelassener und tatsächlicher Geschwindigkeit ausfällt.

Quelle : Oberlandesgericht Zweibrücken

Beschluss vom 11.07.2022               -1  Owi  2  - SsBs  39/22

Mit kollegialen Gruß eure Fachgewerkschaft GTL

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