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So einfach ist es nicht mit dem EU – Recht !

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Nun gibt es bekanntlich in der EU das Recht der Dienstleistungsfreiheit ! Die praktische  und teilweise unerfreuliche Folge ist , dass Unternehmen aus anderen EU Mitgliedsstaaten , wie etwa Baubetriebe aus Polen , Bulgarien oder auch Rumänien unter bestimmten Voraussetzungen die einzuhalten sind , hier ihre Tätigkeit aufnehmen können. Auch im Baugewerbe ist dieses möglich , ohne eine deutsche Niederlassung zu gründen und  dafür Arbeitnehmer aus Nicht  - EU – Länder nach Deutschland zu entsenden , die bei ihnen angestellt sind.

Wir aus der Spedition uns Transportbranche kennen dieses ja schon seit Jahren in der gelebten Realität.

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Erwerbsminderungsrente beantragt ?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Es kommt immer wieder vor das der eingereichte Antrag zu einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird , darauf sollte vom Antragsteller immer Widerspruch eingelegt und auch Akteneinsicht genommen werden . Wie sonst kann der Antragsteller sonst auch ermitteln . Auf welcher Grundlage  die Rentenversicherung ihre für den Antragsteller negative Entscheidung getroffen hat .

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Klagen auf AGG ?

Von Manfred Gadau, (Kommentare: 0)

Das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg musste sich mit einer Klage nach dem AGG befassen . Das Verfahren hatte folgenden Hintergrund. Es ging um eine Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung gegen einen privaten Arbeitgeber. Der Kläger unterstellte diesem , in Bezug auf die Beteiligung des Betriebsrats , der Schwerbehindertenvertretung und der Bestellung eines Inklusionsbeauftragten im Rahmen einer Stellenausschreibung und einer Stellenausschreibung und einer Absage auf die Bewerbung des Klägers gegen §§ 11 , 7 AGG verstoßen zu haben .

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Verhoben ? Was sagt der Arzt ?

Von Robin Harrison, (Kommentare: 0)

Diese Frage sollte sich ein Arbeitnehmer stellen, warum ? Nun in diesem zugrunde liegenden Fall der letztendlich vor dem Landesarbeitsgericht in Nürnberg landete ging es genau um diesen Hintergrund , heben von Arbeitsmaterial. Der Kläger war als Schreiner im öffentlichen Dienst angestellt. Dort meldete er sich häufig arbeitsunfähig. Auch bescheinigte ihm ein Arzt , dass er keine Gegenstände über 10 Kilogramm mehr tragen könnte .

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Dumm gelaufen ?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

In diesem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Mitarbeiter einer Firma . Er arbeitete 39,5 Stunden für seinen Arbeitgeber in der Woche . Für einen kommunalen Wasserversorger aber zusätzliche 60,5 Stunden im Monat . Der besagte Wasserversorger weigerte sich letztendlich , dem Arbeitnehmer seine Vergütung zu zahlen , so kam es zu Kündigung des Mannes. Begründet wurde die Kündigung damit , dass der Beschäftigte mit beiden Jobs die zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz überschreite.

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