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Ein Betriebsrat macht für uns Arbeitnehmer Sinn!

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Das ein gewählter BR für die Arbeitnehmerseite mehr als Sinn macht zeigt folgender Streitfall, der vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu beurteilen war.Es ging um einen Arbeitgeber, der wiederholt Kündigungen ausspricht, ohne den dortigen Betriebsrat dazu anzuhören. Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte in einem derartigen Fall eine Ordnungsstrafe bzw. Ordnungsgeld von 10. 000 € angedroht.

Wenn es kracht im Kreisverkehr!

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Zu einem solchen Vorfall hatte das Oberlandesgericht in Koblenz eine Entscheidung zu erarbeiten. Was war der Hintergrund?

In dem Fall ging es um einen Fahrer, der mit völlig überhöhter Geschwindigkeit seinen Wagen in den Kreisverkehr gesteuert hatte. Ohne zu bedenken, dass auch hier im Kreisverkehr der Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt des anderen nicht missachten darf.Er war so schnell, dass er über die Mittelinsel des Kreisverkehrs fuhr und geriet danach links neben eine Autofahrerin. Die Fahrzeuge krachten also zusammen.

MINDESTLOHN-RICHTLINIE DER EU ZWINGT DEUTSCHLAND ZUM HANDELN

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Am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der die Mindestlöhne in den Mitgliedsstaaten angehoben und die Tarifverhandlungen gestärkt werden sollen. Mit der Verabschiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun inner- halb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stell- vertretende Vorsitzende der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft Peter Rudolph fordert dazu den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes. das die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tarif- fähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richterrecht und hier insbe- sondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet.

Pinkeln wird teurer: Wenn es nicht so Ernst wäre, könnte man echt darüber lachen!

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Du wirst vom Wecker geweckt in der Koje auf dem Parkplatz. Brrr, nützt nichts, Aufstehen ist angesagt.

Dann schmeißt du deine Kaffeemaschine an, schnappst dir dein Handtuch, die Kulturtasche und machst dich auf den Weg zur Raststätte, denn Zähneputzen, Duschen und WC sind das Muss der Stunde.

Aber halt! Auch Geld mitgenommen? 70 Cent für die WC Nutzung sowie fürs Duschen und Zähneputzen je nach Raststätten 4 – 5 Euro.  Und ab Mitte November dann für die WC Nutzung und das Pinkeln statt 70 Cent einen ganzen Euro Eintritt!

Hallo ! Das sieht der Gesetzgeber aber anders !

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Es ist ja schon am Rand der Lächerlichkeit wenn immer wieder die „ Weisungsbefugten „ in der Hierarchie der Logistik beim scheitern aller „ guten Vorsätze „ immer den Fahrer als Hauklotz präsentieren wollen . Stellt sich die Frage wenn es schief geht mit der Einhaltung der Sozialvorschriften , stehen wir als Fahrpersonal alleine im Regen ? Nein !

In der VO ( EG ) Nr. 561 /2006 Artikel 10 gibt uns der Artikel eindeutige Antworten zu dieser Frage . Hier in der RndNr. 15 finden wir eine Erklärung :