News

Wir suchen ehrenamtliche Mitglieder für die AOK Bezirksräte in Baden-Württemberg

Von CGB-Pressemitteilung, (Kommentare: 0)

Wenn Sie Menschen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen möchten, und die Geschicke Ihrer Krankenkasse mitbestimmen wollen, sind Sie bei uns herzlich willkommen und genau richtig.

Denn über den CGB können Sie zur Wahl in das Amt des AOK Bezirksrates / der AOK Bezirksrätin vorgeschlagen werden.

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Da war doch mal was...!

Von DHV-Pressemitteilung, (Kommentare: 0)

Das BAG hat entschieden, dass ein verdi-Tarifvertrag zur Leiharbeit um fast 50 % vorn Niveau vergleichbarer Tätigkeiten der Stammbelegschaft abweichen darf. Das sei mit deutschem und europäischem Recht vereinbar.

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Leiharbeit - Abweichung vom Mindestlohn durch Tarifvertrag

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. Ein entsprechendes Tarifwerk hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossen. Dies genügt den unionsrechtlichen Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie.

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