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EU-Gesetzgebung für Kraftfahrer: GTL-Delegation zu Besuch bei der CESI in Brüssel

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Am 7. Oktober begrüßten wir eine Delegation der GTL bei der CESI in Brüssel. Anlass war ein gemeinsamer Besuch bei der Europäischen Kommission zu Konsultationen zur EU-Gesetzgebung für Kraftfahrer. Ein Gastbeitrag von Hendrik Meerkamp, Referent im Generalsekretariat der Europäischen Union Unabhängiger Gewerkschaften (CESI).

Ohne Einweiser fahren?

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Ohne Einweiser sein Fahrzeug rückwärtsfahren kann sehr Teuer werden! Das musste in einem Streitfall vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg ein Soldat schmerzhaft erfahren.

Der Hintergrund stellt sich wie folgt da.Der beklagte Soldat verursachte im Jahr 2019 mit dem ihm anvertrauten Dienstfahrzeug auf einem Truppenübungsplatz in Bayern einen Verkehrsunfall. ER rammte mit seinem M8 Sprinter DoKa beim Rückwärtsfahren einen hinter ihm stehendes andere Fahrzeug.Die Rücksicht für den Soldaten war wegen der aufbauten an seinem Fahrzeug stark eingeschränkt. Auch war kein Innenspiegel vorhanden.

Neues Entlastungspaket: Der Doppelwumms stellt nur teilweise zufrieden

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Mit 200 Milliarden Euro ist die Höhe des Abwehrschirms beeindruckend und mutig angesichts des Anspruchs der Bundesregierung, rasch zur Einhaltung der Schuldenbremse zurückzukehren. In Anbetracht einer für die Bundesbürger, aber auch für die deutsche Wirtschaft existenzbedrohenden Situation ist dieser Mitteleinsatz in der Höhe gerechtfertigt. Denn es drohen eine Deindustrialisierung der deutschen Wirtschaft, eine massenweise Vernichtung von privaten Vermögen und Existenzen und damit einhergehend Unruhen und politischen Instabilitäten. Die Kosten für die drohenden Schäden werden weitaus höher ausfallen als die 200 Milliarden Euro für den Abwehrschirm!

Kennt ihr unsere Probleme in der Regierung überhaupt?

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Fernab der derzeitigen Debatte über die Energiepreise (waren beim Strom schon vor dem Ukraine Krieg) die zweithöchsten der Welt, trifft es unsere Branche sowie uns privat mit voller Wucht. Da sind zu nennen mit die höchsten Unternehmenssteuern aber auch die höchsten Steuern und Abgaben für diejenigen die noch regelmäßig zur Arbeit gehen und das sind wir Fahrer und natürlich auch Fahrerinnen, Disponenten oder Lagerist sind.

Geschwindigkeit!

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Tatsache ist, dass wer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschreitet dieses nicht unbedingt vorsätzlich macht. Und genau darum ging es in diesem zugrunde liegenden Fall der vor den Gerichten zu beurteilen war.Hintergrund: Ein Fahrer überschritt in Rheinland – Pfalz im Bereich einer Baustelle zu zugelassener Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 22 km/h. Und wurde geblitzt.Das in erster Instanz mit diesem Fall beauftragte Amtsgericht in Kaiserslautern verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 140 €.

Der Fahrer legte Revision ein.