News

Es reicht!!!

Von , (Kommentare: 0)

Wir die Fachgewerkschaft GTL verlangen in dieser Zeit der Inflation eine angemessene und notwendige Erhöhung der (Spesensätze) Pauschbeträge für die Arbeitnehmergruppe die mobil Unterwegs ist. Egal ob Fahrpersonal oder Schlosser der zu einem Pannenfahrzeug ausgerückt ist.

Konstruktiver Gedankenaustausch zwischen der Fachgewerkschaft GTL und der europäischen Dachorganisation CESI

Von , (Kommentare: 0)

Am 26.08.2022 trafen sich per Video – Konferenz die Repräsentanten der CESI Klaus Heeger und Hendrik Meerkamp und die Repräsentanten der Fachgewerkschaft GTL Ralf Vüllings, Reinhard Aßmann und Matthias Huckebrink zu einem Gedankenaustausch.

Fahrlässige Überladung?

Von , (Kommentare: 0)

Der Vorwurf der Fahrlässigkeit ist nicht damit verbunden, ob der Fahrer die festgestellte Überladung erkennen konnte, sondern daran, ob die festgestellte Überladung vermeidbar war.In diesem zugrunde liegenden Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, wurde der betroffene Fahrer einer Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um 12,39 % überschritten war, zu einer Geldbuße von 121 € verurteilt. Der betroffene Fahrer legte dagegen Beschwerde ein.

Arbeitsorganisation der Arbeitgeber.

Von , (Kommentare: 0)

Die Arbeitsorganisation der Arbeitgeber für den Fahrer muss die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. Das heißt, der Dispositionsauftrag und Fahrauftrag muss den Arbeitsschutz und die Einhaltung der Lenk-, Arbeit – und Ruhezeiten gewährleisten.

Verpflichtend ist ebenfalls die regelmäßige Einweisung der Fahrer und die regelmäßige Überprüfung.Durch die ausdrückliche Normierung der Verpflichtung des Unternehmers, die Arbeit der Fahrer so zu planen, dass diese die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) Nr. 3821/85 (Kontrollgerät) einhalten können, wird die Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Einhaltung der Sozialvorschriften sichergestellt.