News
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. September 2022 (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21)entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten besteht. Die Arbeitgeber müssen laut dem Urteil ein System einführen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten verbindlich dokumentiert werden kann.
Weiterlesen … CGB-Pressemitteilung vom 16. September 2022
Wir die Fachgewerkschaft GTL verlangen in dieser Zeit der Inflation eine angemessene und notwendige Erhöhung der (Spesensätze) Pauschbeträge für die Arbeitnehmergruppe die mobil Unterwegs ist. Egal ob Fahrpersonal oder Schlosser der zu einem Pannenfahrzeug ausgerückt ist.
Weiterlesen … Es reicht!!!
Am 26.08.2022 trafen sich per Video – Konferenz die Repräsentanten der CESI Klaus Heeger und Hendrik Meerkamp und die Repräsentanten der Fachgewerkschaft GTL Ralf Vüllings, Reinhard Aßmann und Matthias Huckebrink zu einem Gedankenaustausch.
Weiterlesen … Konstruktiver Gedankenaustausch zwischen der Fachgewerkschaft GTL und der europäischen Dachorganisation CESI
Der Vorwurf der Fahrlässigkeit ist nicht damit verbunden, ob der Fahrer die festgestellte Überladung erkennen konnte, sondern daran, ob die festgestellte Überladung vermeidbar war.In diesem zugrunde liegenden Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, wurde der betroffene Fahrer einer Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um 12,39 % überschritten war, zu einer Geldbuße von 121 € verurteilt. Der betroffene Fahrer legte dagegen Beschwerde ein.
Weiterlesen … Fahrlässige Überladung?
Die Arbeitsorganisation der Arbeitgeber für den Fahrer muss die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. Das heißt, der Dispositionsauftrag und Fahrauftrag muss den Arbeitsschutz und die Einhaltung der Lenk-, Arbeit – und Ruhezeiten gewährleisten.
Verpflichtend ist ebenfalls die regelmäßige Einweisung der Fahrer und die regelmäßige Überprüfung.Durch die ausdrückliche Normierung der Verpflichtung des Unternehmers, die Arbeit der Fahrer so zu planen, dass diese die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) Nr. 3821/85 (Kontrollgerät) einhalten können, wird die Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Einhaltung der Sozialvorschriften sichergestellt.
Weiterlesen … Arbeitsorganisation der Arbeitgeber.