Dürfen freigestellte Betriebsratsmitglieder Zeitguthaben aus ihrem Langzeitkonto nutzen?
Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen beschäftigen. Das Gericht stellte klar: Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihres Amtes nicht benachteiligt werden. Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben grundsätzlich Anspruch auf die gleiche Behandlung wie vergleichbare Arbeitnehmer. Was das für Überstunden, Langzeitkonten und Freizeitausgleich bedeutet, erfahrt ihr in unserem aktuellen Beitrag.