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Entzug der Fahrerlaubnis

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In diesem Fall kam es zur Klage eines lettischen Staatsangehörigen. Seine Klage führte ihn bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Der Hintergrund seiner Klage stellte sich wie folgt da. Er wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt 1997 seine Fahrerlaubnis der Klasse B. Entledigt. Dies passierte während eines Besuchsaufenthaltes in Deutschland. Im Jahr 2002 verurteilte ihn das Strafgericht zum Entzug seiner Fahrerlaubnis und zu einer Sperrfrist für die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis von insgesamt 10 Monaten.

Nach einem tödlichen Unfall

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Wir die jeden Tag mit unseren LKW oder Busfahrzeugen unterwegs sind können leider immer wieder die harte Realität auf den Straßen in Augenschein nehmen. Dazu zählt auch das es immer wieder Unfälle mit tödlichem Ausgang vorkommen. Auch und gerade für die Angehörigen bedeutet das einen Berg immenser seelischer und auch finanzieller Belastungen zu bewältigen.

Was sind das eigentlich für Behörden?

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Warum wir das Fragen? Nun, dann lesen wir einmal zusammen das Arbeitszeitgesetz und dort den § 17.

Der § 17 ist die Arbeitsgrundlage für die Aufsichtsbehörden mit dem Augenmerk der Kontrolle der geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmerschaft. Vor Jahren stellte der Landesverband von NRW die Frage ob das nicht eine Alibiveranstaltung ist, diese Aufsichtsbehörden! Ein wie auch immer geartetes Echo haben wir nie vernommen! Es kann sein das wir „Übervorsichtig“ sind, aber lesen wir das doch einmal gemeinsam und stellen wir uns ein jeder für sich unsere ausgesprochenen Zweifel an der Effektivität der Kontrollen der Arbeitszeit.

Muss mir mein Arbeitgeber nicht die von mir geleisteten Überstunden bezahlen?

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Nicht unbedingt! Denn der Arbeitgeber ist nicht immer zwingend dazu angehalten geleistete Überstunden auch zu vergüten! Die Pflicht dazu besteht nur dann, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage erstens diese geleisteten Überstunden zulässt und der angesprochene Arbeitgeber diese Mehrarbeit auch angeordnet hat!